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Verordnung: Allen Hessischen Rechnern wird zur Kenntnis gebracht, dass die in hiesigem Lande kursierenden so genannten Würzburger Kilians-Groschen innerhalb von 14 Tagen außer Landes gebracht werden sollen und infolgedessen auch nicht mehr angenommen werden dürfen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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