Worms (Domstift): Bischof Matthäus von Worms bekundet, daß er, da seit Menschengedenken in der Wormser Kirche keine Vorschriften darüber bestanden, gemäß denen man die 'custodes' [Küster, Mesner?] aufnimmt, auf Bitten des Nikolaus Burgmann, Doktor des geistlichen Rechts und 'custos modernus' der Wormser Kirche, unter Beteiligung des Generalkapitels, auch mit dem Rat einiger rechtskundiger Leute erklärt, daß die Küsterei (custodia) der Wormser Kirche ein 'simplex officium' ist.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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