Reichsstadt Nürnberg, Landalmosenamt, Akten I (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Reichsstadt Nürnberg, Landalmosenamt, Akten I 74 a1
Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg >> I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) >> Reichsstadt Nürnberg >> Reichsstädtische Zentral- und Mittelbehörden >> Landalmosenamt (mit Amtsvogtei Lonnerstadt) - siehe auch Nürnberger Archivalien sowie Ämterrechnungen
1334-1819
Reichsstadt Nürnberg, Landalmosenamt, Akten I: Das Land- und das Stadtalmosenamt
Im Zeitalter der Reformation nahm der Rat der Reichsstadt Nürnberg die Aufsicht über Einhebung, Verwaltung usw. der "Almosen" (d. h. die Armenfürsorge) in seine Hand. Als Einkünfte verstand man zeitgenössisch "alle von alters her gestifteten spend, seelbad, auch was in die almosenstöck in die kirchen eingelegt und sonsten von guten leuten darzu gegeben werden möchte", 1524 bestimmte ein Ratsverlass, dass "der beden brobst und pfarrkirchen, aller gestiften selgereth und des reichen almusens, auch des almusens haussarmer leut zinss, gült, gefell und aufheben in ainen kasten ze pringen" sei (Winkler: Der Grundbesitz, S. 161).
Insbesondere das "Reiche Almosen" und die beiden großen Nürnberger Pfarrkirchen St. Lorenz und St. Sebald verfügten über einen ausgedehnten bzw. zahlreichen Grundbesitz resp. Einnahmen hieraus. Um diese besser verwalten zu können, trennte man bereits 1524 das Almosenamt (bzw. untergliederte dieses) in ein Stadt- und ein Landalmosenamt. Nur wenig später (1527) spaltete sich vom Stadtalmosenamt noch das Kirchenamt ab.
Das Landalmosenamt zog die Einkünfte aus den Besitzungen im Gebiet der Reichsstadt Nürnberg außerhalb der Stadtmauern ein, während das Stadtalmosenamt die Einkünfte (Eigen-, Bestands- und Kapitalzinse, Gattergelder, Legate und das Opferstockgeld) aus den Häusern und Gärten intra muros bezog. Das Landalmosenamt übernahm auch die Verwaltung der extra muros gelegenen Erträge des Reichen Almosens, deren Einkünfte es dann an das Stadtalmosenamt auszahlte (vgl. Horst-Dieter Beyerstedt: Reiches Almosen, in: Stadtlexikon Nürnberg, 2. Aufl. Nürnberg 2000, S. 872).
Sitz des Almosenamts (mit seinen Untergliederungen) war nach einem kurzen Intermezzo in dem Haus des Klaus Helcher in der Schildgasse seit 1529 das säkularisierte Augustinerkloster (Kirche: St. Veit). Der Pfleger des Landalmosenamts unterstand der Aufsicht von vier Oberalmospflegern oder Almosherren.
Das Landalmosenamt verwaltete die extra muros gelegenen Güter folgender aufgelöster bzw. aussterbender Klöster, der Kirchen und Altarpfründen (vgl. Peter Fleischmann: Landalmosenamt, in: Stadtlexikon Nürnberg, 2. Aufl. Nürnberg 2000, S. 605-606; Winkler: Der Grundbesitz, S. 169-202):
- Augustinerkloster (seit 1525)
- Egidienkloster (seit 1525)
- Karmeliterkloster (seit 1525)
- Kartäuserkloster (seit 1525)
- Katharinenkloster, Altarpfründen (seit 1533)
- Klarakloster, Marienaltarpfründe (seit 1530)
- Franziskanerkloster (seit 1543)
- Kloster Himmelthron (Gründlach) (seit 1526)
- Kirche St. Lorenz
- Kirche St. Sebald
- Frauenkirche (seit 1525)
- die Findel
- Hl.-Kreuz-Pilgerspital (seit 1532)
- Siechkobel St. Jobst (seit 1525)
- Siechkobel St. Johannis (seit 1525)
- Siechkobel St. Leonhard (seit 1525)
- versch. Altarpfründe ("Pfaffenpfründe") von Kirchen in der Stadt und auf dem Land
- Reiches Almosen (auf dem Land)
Ausgenommen von der Kompetenz des Landalmosenamts waren die Besitzungen der aufgehobenen Klöster Engelthal, St. Katherina, St. Klara und des Spitals, für die jeweils eigene Ämter gebildet wurden (Pflegamt Engelthal, Katharinenamt, Klarenamt, Spitalamt). Nur Altarpfründen wurden von jenen Klöstern auch vom Landalmosenamt mitverwaltet.
Das Ende der Behörde
Nach dem Übergang der Reichsstadt Nürnberg an das Königreich Bayern (1806) wurde das Landalmosenamt noch einige Jahre weitergeführt. Typisch für diese Übergangszeit ist eine gewisse Unsicherheit bzw. Varianz in der Behördenbezeichnung. Laut Aussage der Akten finden folgende Namen Verwendung: "kgl. bayer. Landalmosenamt" (1808), "k. b. provisorische Administration des Landalmosenamts" (1808), "Kgl. bayer. besondere Stiftungs-Administration für die Wohlthätigkeit in der Stadt" (1808), "Kgl. Bayer. besondere Stiftungsadministration des Landalmosamts" (1809) und schließlich "kgl. Stiftungsadministration des Landalmosenamts" (1811).
Bestandsgeschichte
Im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel wurde das handschriftliche Repertorium 2010 von Frau Marina Heller und Herrn Kraus in die Datenbank eingegeben. Bearbeitungen insbes. der Orts- und Personenregister nahmen Dr. Daniel Burger und Herr Kraus vor.
Literaturhinweis:
Hofmann, H. H.: Die "Pfaffenpfründen" im Landalmosenamt zu Nürnberg, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 42 (1951), S. 145-170.
Winkler, Johann: Der Güterbesitz der Nürnberger Kirchenstiftungen unter der Verwaltung des Landalmosenamtes im 16. Jahrhundert, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 47 (1956), S. 160-296.
Im Zeitalter der Reformation nahm der Rat der Reichsstadt Nürnberg die Aufsicht über Einhebung, Verwaltung usw. der "Almosen" (d. h. die Armenfürsorge) in seine Hand. Als Einkünfte verstand man zeitgenössisch "alle von alters her gestifteten spend, seelbad, auch was in die almosenstöck in die kirchen eingelegt und sonsten von guten leuten darzu gegeben werden möchte", 1524 bestimmte ein Ratsverlass, dass "der beden brobst und pfarrkirchen, aller gestiften selgereth und des reichen almusens, auch des almusens haussarmer leut zinss, gült, gefell und aufheben in ainen kasten ze pringen" sei (Winkler: Der Grundbesitz, S. 161).
Insbesondere das "Reiche Almosen" und die beiden großen Nürnberger Pfarrkirchen St. Lorenz und St. Sebald verfügten über einen ausgedehnten bzw. zahlreichen Grundbesitz resp. Einnahmen hieraus. Um diese besser verwalten zu können, trennte man bereits 1524 das Almosenamt (bzw. untergliederte dieses) in ein Stadt- und ein Landalmosenamt. Nur wenig später (1527) spaltete sich vom Stadtalmosenamt noch das Kirchenamt ab.
Das Landalmosenamt zog die Einkünfte aus den Besitzungen im Gebiet der Reichsstadt Nürnberg außerhalb der Stadtmauern ein, während das Stadtalmosenamt die Einkünfte (Eigen-, Bestands- und Kapitalzinse, Gattergelder, Legate und das Opferstockgeld) aus den Häusern und Gärten intra muros bezog. Das Landalmosenamt übernahm auch die Verwaltung der extra muros gelegenen Erträge des Reichen Almosens, deren Einkünfte es dann an das Stadtalmosenamt auszahlte (vgl. Horst-Dieter Beyerstedt: Reiches Almosen, in: Stadtlexikon Nürnberg, 2. Aufl. Nürnberg 2000, S. 872).
Sitz des Almosenamts (mit seinen Untergliederungen) war nach einem kurzen Intermezzo in dem Haus des Klaus Helcher in der Schildgasse seit 1529 das säkularisierte Augustinerkloster (Kirche: St. Veit). Der Pfleger des Landalmosenamts unterstand der Aufsicht von vier Oberalmospflegern oder Almosherren.
Das Landalmosenamt verwaltete die extra muros gelegenen Güter folgender aufgelöster bzw. aussterbender Klöster, der Kirchen und Altarpfründen (vgl. Peter Fleischmann: Landalmosenamt, in: Stadtlexikon Nürnberg, 2. Aufl. Nürnberg 2000, S. 605-606; Winkler: Der Grundbesitz, S. 169-202):
- Augustinerkloster (seit 1525)
- Egidienkloster (seit 1525)
- Karmeliterkloster (seit 1525)
- Kartäuserkloster (seit 1525)
- Katharinenkloster, Altarpfründen (seit 1533)
- Klarakloster, Marienaltarpfründe (seit 1530)
- Franziskanerkloster (seit 1543)
- Kloster Himmelthron (Gründlach) (seit 1526)
- Kirche St. Lorenz
- Kirche St. Sebald
- Frauenkirche (seit 1525)
- die Findel
- Hl.-Kreuz-Pilgerspital (seit 1532)
- Siechkobel St. Jobst (seit 1525)
- Siechkobel St. Johannis (seit 1525)
- Siechkobel St. Leonhard (seit 1525)
- versch. Altarpfründe ("Pfaffenpfründe") von Kirchen in der Stadt und auf dem Land
- Reiches Almosen (auf dem Land)
Ausgenommen von der Kompetenz des Landalmosenamts waren die Besitzungen der aufgehobenen Klöster Engelthal, St. Katherina, St. Klara und des Spitals, für die jeweils eigene Ämter gebildet wurden (Pflegamt Engelthal, Katharinenamt, Klarenamt, Spitalamt). Nur Altarpfründen wurden von jenen Klöstern auch vom Landalmosenamt mitverwaltet.
Das Ende der Behörde
Nach dem Übergang der Reichsstadt Nürnberg an das Königreich Bayern (1806) wurde das Landalmosenamt noch einige Jahre weitergeführt. Typisch für diese Übergangszeit ist eine gewisse Unsicherheit bzw. Varianz in der Behördenbezeichnung. Laut Aussage der Akten finden folgende Namen Verwendung: "kgl. bayer. Landalmosenamt" (1808), "k. b. provisorische Administration des Landalmosenamts" (1808), "Kgl. bayer. besondere Stiftungs-Administration für die Wohlthätigkeit in der Stadt" (1808), "Kgl. Bayer. besondere Stiftungsadministration des Landalmosamts" (1809) und schließlich "kgl. Stiftungsadministration des Landalmosenamts" (1811).
Bestandsgeschichte
Im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel wurde das handschriftliche Repertorium 2010 von Frau Marina Heller und Herrn Kraus in die Datenbank eingegeben. Bearbeitungen insbes. der Orts- und Personenregister nahmen Dr. Daniel Burger und Herr Kraus vor.
Literaturhinweis:
Hofmann, H. H.: Die "Pfaffenpfründen" im Landalmosenamt zu Nürnberg, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 42 (1951), S. 145-170.
Winkler, Johann: Der Güterbesitz der Nürnberger Kirchenstiftungen unter der Verwaltung des Landalmosenamtes im 16. Jahrhundert, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 47 (1956), S. 160-296.
Reichsstadt Nürnberg, Landalmosenamt, Akten I
3409
Bestand
Akten
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg (Tektonik)
- I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) (Tektonik)
- Reichsstadt Nürnberg (Tektonik)
- Reichsstädtische Zentral- und Mittelbehörden (Tektonik)
- Landalmosenamt (mit Amtsvogtei Lonnerstadt) - siehe auch Nürnberger Archivalien sowie Ämterrechnungen (Tektonik)