Search results
  • 80 of 280

Verordnung: Alle staatlichen Untertanen haben in den unruhigen Zeiten darauf zu achten, dass alle Akzessisten einen guten Sinn für Gesetzlichkeit an den Tag legen. Wird das Gegenteil bemerkt, sind die betreffenden Personen zu ermahnen, notfalls ist der bewilligte Akzess zu entziehen

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...