Es wird bekundet, dass zwischen Erkinger von Rodenstein, Kurfürst Philipps von der Pfalz Burggraf zu Alzey, einerseits und den nassauischen und stolbergischen (stalburgschen) Amtleuten zu Kirchheimbolanden (Kircheym) andererseits eine Einigung erzielt worden ist, nachdem diese den Bergknecht Hans von Offenheim auf der Straße des Kurfürsten gefangengesetzt und auch nach den Forderungen seines Burggrafen im Turm behalten hatten, wogegen dieser sodann drei Leute zu Kirchheimbolanden gefangengesetzt hatte. Kurfürst Philipp hat mit seinen Räten die Angelegenheit gütlich verhört und mit Zustimmung beider Parteien beredet, dass die Amtleute den Hans von Offenheim auf eine alte Urfehde entlassen und dagegen die drei Gefangenen gleichermaßen freigelassen werden, wobei jeder seine Atzung und Hans den Scherer [Wundarzt] selbst bezahlen soll. Die Forderungen der Nassauer und des Hans gegeneinander sollen aufgehoben sein, dieser bei seiner Strafe im Turm belassen und wegen der Sache nicht weiter beirrt werden. Beide Parteien erhalten einen gleichlautenden Teil der als Chirograph gefertigen Urkunde.
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Es wird bekundet, dass zwischen Erkinger von Rodenstein, Kurfürst Philipps von der Pfalz Burggraf zu Alzey, einerseits und den nassauischen und stolbergischen (stalburgschen) Amtleuten zu Kirchheimbolanden (Kircheym) andererseits eine Einigung erzielt worden ist, nachdem diese den Bergknecht Hans von Offenheim auf der Straße des Kurfürsten gefangengesetzt und auch nach den Forderungen seines Burggrafen im Turm behalten hatten, wogegen dieser sodann drei Leute zu Kirchheimbolanden gefangengesetzt hatte. Kurfürst Philipp hat mit seinen Räten die Angelegenheit gütlich verhört und mit Zustimmung beider Parteien beredet, dass die Amtleute den Hans von Offenheim auf eine alte Urfehde entlassen und dagegen die drei Gefangenen gleichermaßen freigelassen werden, wobei jeder seine Atzung und Hans den Scherer [Wundarzt] selbst bezahlen soll. Die Forderungen der Nassauer und des Hans gegeneinander sollen aufgehoben sein, dieser bei seiner Strafe im Turm belassen und wegen der Sache nicht weiter beirrt werden. Beide Parteien erhalten einen gleichlautenden Teil der als Chirograph gefertigen Urkunde.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 34
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 Dezember 22 (uff dornstag nach Thome)
fol. 25v-26r
Urkunden
Ausstellungsort: Alzey
Kopfregest: "Entscheit zuschen dem burggraven zu Altzey Erckinger zu Rodensteyn eins und den Nassawischen und Stalburgschen amptluten zu Kircheym anders teils".
Offenheim, Hans von; Bergknecht, erw. 1491
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Alzey AZ
Kirchheimbolanden KIB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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