Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
L 9 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 06. Land Sachsen-Anhalt (seit 1990) >> 06.04. Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen >> 06.04.08. Landwirtschaft und Umwelt
1991 - 2009
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: nur online recherchierbar
Registraturbildner: Zum 01. Juli 1991 erfolgte die Einrichtung der damals acht Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ÄLF) mit Dienstsitzen in Bernburg, Halle, Magdeburg, Salzwedel, Stendal, Weißenfels, Wernigerode und Wittenberg (MBl. LSA, Nr. 8, 1991, S. 118). Sie dienten im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums als untere Fachbehörde für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz und unterstanden dem jeweiligen Regierungspräsidium. Zudem gehörten die Förderung der Dorferneuerung, Grundsatzangelegenheiten im Umwelt- und Naturschutz, die Raumordnung im Zusammenhang mit der Agrarstruktur sowie Marktordnungs-, Ausgleichs- und weiterer Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft zu ihren Aufgaben.
Aufgrund der Neustrukturierung der Landesverwaltung wurden aus den ursprünglich acht Ämtern die vier Ämter ALF Altmark mit Sitz in Stendal und Außenstelle in Salzwedel, ALF Mitte mit Sitz in Halberstadt und Außenstelle zunächst in Magdeburg, später in Wanzleben, ALF Anhalt mit Sitz in Wittenberg und Außenstelle in Bernburg (bereits im Juli 2000 erfolgte jedoch der Umzug von Wittenberg und Bernburg nach Dessau) und ALF Süd mit Sitz in Weißenfels und Außenstelle in Halle (MBl. LSA, Nr. 1, 2000, S. 9). Darüber hinaus erhielten die ÄLF die Funktion der Fachbehörden für landwirtschaftliche Themen, den Pflanzenschutz und die Tierzucht.
Im Zuge weiterer Verwaltungsreformen mit Aufgabenverschiebungen und -abgrenzungen zu den Landkreisen, dem neu gegründeten Landesverwaltungsamt sowie den Forstbehörden des Landes wurden die Ämter seit 2006 zudem für die Waldflurneuordnung und die forstliche Förderung ( im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und von Landeswaldprogrammen) zuständig, was sich auch in ihrer Umbenennung in Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) widerspiegelte (MBl. LSA, Nr. 6, 2005, S. 633). Nach erfolgter Auflösung der Regierungspräsidien erfolgte die Unterstellung der ÄLFF unter das Landesverwaltungsamt.
Das ALFF Altmark gliedert sich seit 2006 in zwei Fachabteilungen für Agrarstruktur und Landwirtschaft am Standort Stendal sowie zwei gleichlautende Abteilungen für die Außenstelle Salzwedel. Die Forstförderung ist am Standort Salzwedel angebunden, während die Aufgaben Tierzucht und Dienstleistungen für Agrarstruktur am Standort Stendal wahrgenommen werden.
Bestandsinformationen: Die Überlieferung umfasst in erster Linie Einzelfallakten aus den Bereichen Dorferneuerung und landwirtschaftliche Förderung. Aus beiden Aufgabengebieten wurden beispielhafte Anträge exemplarisch ins Landesarchiv übernommen, um die routinemäßige Arbeit des ALF zu dokumentieren.
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Registraturbildner: Zum 01. Juli 1991 erfolgte die Einrichtung der damals acht Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ÄLF) mit Dienstsitzen in Bernburg, Halle, Magdeburg, Salzwedel, Stendal, Weißenfels, Wernigerode und Wittenberg (MBl. LSA, Nr. 8, 1991, S. 118). Sie dienten im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums als untere Fachbehörde für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz und unterstanden dem jeweiligen Regierungspräsidium. Zudem gehörten die Förderung der Dorferneuerung, Grundsatzangelegenheiten im Umwelt- und Naturschutz, die Raumordnung im Zusammenhang mit der Agrarstruktur sowie Marktordnungs-, Ausgleichs- und weiterer Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft zu ihren Aufgaben.
Aufgrund der Neustrukturierung der Landesverwaltung wurden aus den ursprünglich acht Ämtern die vier Ämter ALF Altmark mit Sitz in Stendal und Außenstelle in Salzwedel, ALF Mitte mit Sitz in Halberstadt und Außenstelle zunächst in Magdeburg, später in Wanzleben, ALF Anhalt mit Sitz in Wittenberg und Außenstelle in Bernburg (bereits im Juli 2000 erfolgte jedoch der Umzug von Wittenberg und Bernburg nach Dessau) und ALF Süd mit Sitz in Weißenfels und Außenstelle in Halle (MBl. LSA, Nr. 1, 2000, S. 9). Darüber hinaus erhielten die ÄLF die Funktion der Fachbehörden für landwirtschaftliche Themen, den Pflanzenschutz und die Tierzucht.
Im Zuge weiterer Verwaltungsreformen mit Aufgabenverschiebungen und -abgrenzungen zu den Landkreisen, dem neu gegründeten Landesverwaltungsamt sowie den Forstbehörden des Landes wurden die Ämter seit 2006 zudem für die Waldflurneuordnung und die forstliche Förderung ( im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und von Landeswaldprogrammen) zuständig, was sich auch in ihrer Umbenennung in Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) widerspiegelte (MBl. LSA, Nr. 6, 2005, S. 633). Nach erfolgter Auflösung der Regierungspräsidien erfolgte die Unterstellung der ÄLFF unter das Landesverwaltungsamt.
Das ALFF Altmark gliedert sich seit 2006 in zwei Fachabteilungen für Agrarstruktur und Landwirtschaft am Standort Stendal sowie zwei gleichlautende Abteilungen für die Außenstelle Salzwedel. Die Forstförderung ist am Standort Salzwedel angebunden, während die Aufgaben Tierzucht und Dienstleistungen für Agrarstruktur am Standort Stendal wahrgenommen werden.
Bestandsinformationen: Die Überlieferung umfasst in erster Linie Einzelfallakten aus den Bereichen Dorferneuerung und landwirtschaftliche Förderung. Aus beiden Aufgabengebieten wurden beispielhafte Anträge exemplarisch ins Landesarchiv übernommen, um die routinemäßige Arbeit des ALF zu dokumentieren.
Laufmeter: 10.8
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ