Der Fall Veit Valtentin (I)
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B 0038 / 580
B 0038 Philosophische Fakultät (1460-1935)
Philosophische Fakultät (1460-1935)
1910-1920
Enthält: u.a.: Habilitation von Veit Valentin; Ankündigung von Vorlesungen und Übungen; Druck der Valentin-Schrift in der Pererschen Hofbuchdruckerei sowie Auseinandersetzung über den Rechnungsbetrag; Beschwerde des Professors Veit Valentin gegen Professor Georg von Below wegen dessen Artikel in den "Alldeutschen Blättern"; Prozeß des Professors Paul N. Cossmann gegen Veit Valentin wegen Beleidigung; Eingabe Valentins an den Großherzog von Baden um Beurlaubung; Beschwerden über das Verhalten des Professors Georg vonVeit Valentin und Georg von Below; Beschwerde von Belows gegen Valentin; Entgegnung von Veit Valentin auf den Strafantrag des Professors Paul N. Cossmann; Stellungnahme der Fakultät; Aufforderung an Valentin zum Verzicht auf die venia legendi; Mißbilligung des Vorgehens von Belows durch das Ministerium
Phil. Fak.
1 Fasz.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.08.2025, 10:05 MESZ