In Adam Zorns Haus in der Jungfrauengassen, einerseits neben Jakob Lantmuth, Amtmann zu Brumpt, Hof gelegen, in der unteren Stuben: Jakob Kugler von Wolfach, Bürger zu Straßburg, offener und der Reichsstadt Straßburg geschworener Notar, beurkundet, dass vor ihm und den Zeugen Philipp Strinz, Martin Jäeger, Schlosser, Georg Reynle, Schneider, Andres Meel und Hans Köpffer, beide Kornmesser, Bürger zu Straßburg, Philipp Jakob Böckle von Böcklinsauw, obwohl ziemlich betagt, jedoch gesunden Leibes und Geistes, persönlich, in Kodizillsweise, das Folgende veranlasst hat: Er wünscht das, was er seinerzeit vor dem +Notar Daniel Bitsch und Zeugen seiner Ehefrau Clara Elisabeth geb. Marxin von Eckuersheym vermacht hat zu bestätigen. Zugleich bestimmt er, dass die Burg Wybelsheim mit Zubehör, welche nach dem von dem +Georg Böckle durch den +Notar Hilarius Meyger am 8. Oktober 1566 errichteten Kodizill an seinem Vetter Jakob fallen sollte, von dem sie der jeweils Älteste der Familie oder auch ein anderer Böcklin erhalten sollte, und die er nach Jakobs Tod geerbt hatte, nachdem sein eigener Sohn Claus Jakob vor ihm verstorben ist, seinem Vetter Philipp Böckle, Hanau-Lichtenbergischem Amtmann zu Wildtstetten (Willstätt) zufallen soll und ernennt Johann Reinhard, Grafen zu Hanau und Zweibrücken, Herrn zu Lichtenberg, Bitsch und Ochsenstein, Marschall und Obervogt zu Straßburg, zum Exekutor. Im übrigen behält er sich vor, seinen letzten Willen nochmals zu ändern. Kop. Pap. lib. 10 Bll., (begl. durch den Aussteller) begl. am 17. Januar 1754

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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