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Philipp d. Ä., Philipp d. J. und Werner, Sohn des ersteren, (alle) v. (Falkenstein-)Münzenberg, bekunden, dass sie den Bürgern von Münzenberg eben...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 1 1131-1380
1304 Januar 13
Ausf., Perg., lat., von 3 anh. Sg. Nr. 1 und Nr. 2 abgef., Nr. 3 als Fragment
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Infra octavas Epiphanie Domini
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp d. Ä., Philipp d. J. und Werner, Sohn des ersteren, (alle) v. (Falkenstein-)Münzenberg, bekunden, dass sie den Bürgern von Münzenberg ebenso wie den dortigen Pfahlbürgern versprochen haben, über 100 Mark Kölner Pfennige hinaus keine Steuern zu erheben, und dass sie ihnen nach Errichtung einer Stadtmauer die Rechte der Bürger von Frankfurt verliehen haben. - Zeugen: Die Ritter Heinrich v. Pingsten, Kraft v. Bellersheim, Eberwin v. Kolnhausen, Konrad gen. Kolbendensel, die Gebrüder Johann und Tile v. Bellersheim, Wenzel v. Treis, Wenzel v. Birklar; die Edelknechte Wenzel v. Gelnhausen, Gebrüder Wenzel und Kuno Kolbendensel und Berthold v. Griedel, Burgmannen zu Münzenberg