Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Anna Lehn, eheliche Tochter des Martin Lehn zu Höhreute und der bereits verstorbenen Barbara Knörlin, die bisher gemeiner Stadt bzw. deren Kelnhof zu Höhreute als Leibeigene "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 3 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr, ihren möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalb, wa sie will" anzunehmen, wobei sie seitens der Stadt keine Behinderung befürchten muss.
Vollständigen Titel anzeigen
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Anna Lehn, eheliche Tochter des Martin Lehn zu Höhreute und der bereits verstorbenen Barbara Knörlin, die bisher gemeiner Stadt bzw. deren Kelnhof zu Höhreute als Leibeigene "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 3 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr, ihren möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalb, wa sie will" anzunehmen, wobei sie seitens der Stadt keine Behinderung befürchten muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3383
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1621 März 5
14,2 x 28,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Stadt Ravensburg
Empfänger: Anna Lehn
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Anmerkungen: Laut Rückvermerk war die Lehn Ehefrau des Joachim Reisch zu Lengenweiler
Empfänger: Anna Lehn
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Anmerkungen: Laut Rückvermerk war die Lehn Ehefrau des Joachim Reisch zu Lengenweiler
Knörlin, Barbara
Lehn, Anna
Lehn, Martin
Reisch, Joachim
Höhreute : Wilhelmsdorf RV
Lengenweiler : Esenhausen, Wilhelmsdorf RV
Ravensburg RV; Stadt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe (Bestand)
- Leibeigenschaftsbriefe (Gliederung)
- 1600-1649 (Gliederung)