Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Anna Lehn, eheliche Tochter des Martin Lehn zu Höhreute und der bereits verstorbenen Barbara Knörlin, die bisher gemeiner Stadt bzw. deren Kelnhof zu Höhreute als Leibeigene "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 3 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr, ihren möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalb, wa sie will" anzunehmen, wobei sie seitens der Stadt keine Behinderung befürchten muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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