Verordnung über die künftige Erhebung der nach dem Steuerfuß auszuschlagenden herrschaftlichen Gelder und den Anschlag der Steuern für das laufende Jahr 1807. In einem Formular zum Hebregister der herrschaftlichen Steuer ist die Steuerberechnung zur Erklärung aufgeführt. (Ausfertigung drei Mal vorhanden. Ein Formular zum Heberegister für herrschaftliche Steuern anbei)