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Eine Gült von vier Mark, drei Heller für den Pfennig gerechnet, von einem Weingarten, genannt (Sellenstukke), und von einem darunter gelegenen Wei...
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A I u, von Heinbach sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Heynbach, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Heb-Hen >> Heimbach, von
1323 Januar 01
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eine Gült von vier Mark, drei Heller für den Pfennig gerechnet, von einem Weingarten, genannt (Sellenstukke), und von einem darunter gelegenen Weinberg, der Eigentum des Belehnten ist, sowie von einem Acker in der (Biczen), alle Stücke zu Schönfeld [Wüstung bei Heimbach?] (Schönenvelt) bei Heimbach (Heinbach) [Stadtteil von Bad Schwalbach, Rheingau-Taunus-Kr.]. Der Belehnte trägt die Güter dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen auf.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Giso (Gyze) von Heimbach, Ritter
Belehnte/r: Giso (Gyze) von Heimbach, Ritter
Vgl. hierzu auch Demandt, Karl E. (Bearb.): Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060-1418 Bd. I: 1060-1418, Wiesbaden 1953 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau Bd. XI), S. 218-219 Nr. 637 sowie HStAM Bestand 1, Nr. 520.