Abt Georg und Convent von Salem bekunden, daß sie dem Bläsi Schouvelin zu Andelspach des Klosters Gut zu Andelspach, bestehend aus Haus, Hofraite, Speicher, Baum- und Krautgarten und einem Gärtlin ob dem Haus, ungefähr 1/2 Jauchert, einer Baindt, unten am Bach, ebenfalls 1/2 Jauchert, sowie mit den zugehörigen Äckern, Wiesen, Holz und allen Gerechtigkeiten, wie sie in dem Urbar des Klosters verzeichnet sind und wie dasselbe vormals Thoma Gehli zu Leiblehen hatte, als rechtes Eigen des Klosters zu Leiblehen verliehen haben. Er soll das Gut in guten Ehren und Bau halten, nicht versetzen und nicht verkaufen, ohne Erlaubnis des Klosters niemand darin aufnehmen noch beherbergen, das Gut an Dach und Gemach und allen zugehörigen Stücken zu Dorf und Feld ohne Kosten des Klosters erhalten, besonders aber das darein gehörige Holz nicht freventlich schädigen, auch nichts davon verschenken oder verkaufen. Er soll jährlich davon geben 8 Viertel Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Malter Hafer, 1 Pfund Pfennige, alles Pfullendorfer Meß und Währung, ferner 1/2 Viertel Eier, 2 Hühner, wovon Korn und Geld auf Martini, Hühner und Eier zu gewöhnlicher Zeit in des Klosters Haus zu Pfullendorf zu liefern sind. Das Kloster verpflichtet sich, ihn auf sein Leben lang bei dem Gut zu belassen und den Zins nicht zu steigern, doch soll das Gut nach seinem Tode heimfallen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner