Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Graf Johann III. von Nassau-Saarbrücken vormals sein Drittel an der Herrschaft Kirchheim [Kirchheimbolanden], Stauf und Dannenfels mit allem Zubehör um 8.300 Gulden auf Wiederkauf verkauft hatte. Nachdem der Pfalzgraf zwischen Graf Johann und Gräfin Elisabeth von Württemberg eine Eheberedung aufgerichtet hat, worin vereinbart wurde, dass der Nassauer von dem Zugeld, das sie in die Ehe einbringt, das Drittel vom Pfalzgrafen lösen und zum Wittum anweisen soll, verzichtet Kurfürst Friedrich auf alle Rechte an dem Anteil und stellt ihn zu Händen Johanns. Der Pfalzgraf weist seine dortigen Amtleute und Untertanen um Huldigung und Gehorsam gegenüber Gräfin Elisabeth und ihrem Bruder Graf Eberhard V. von Württemberg gemäß der Eheberedung an, was jedoch erst nach Ausrichtung und Empfang der vereinbarten 8.300 Gulden geschehen soll. Alle zuvor geschlossenen Burgfrieden und Verschreibungen sollen sodann kraftlos sein und an Graf Johann übergeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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