Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 3589
Wismar V 49 (W V I n. 49)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 22. 1. Kläger V
(1747) 11.01.1748-31.05.1748
Kläger: (2) Erich Voigt, Brauer und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Carl von der Fehr aus Bergen in Norwegen (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. hat beim Bekl. im Jahre 1742 Hering bester Qualität bestellt. Von der Lieferung waren 13,5 Tonnen aber bereits bei ihrer Ankunft verdorben und mußten aus dem Verkehr gezogen werden. Der Kl. hat ein Qualitätszeugnis vom vereidigten Heringswracker Linow anfertigen lassen, den Bekl. zur Rücknahme aufgefordert und vom Gewett nach anderthalb Jahren die Erlaubnis erhalten, den Hering vergraben zu lassen. Kurz darauf wird er vom Bekl. wegen Bezahlung des Herings vor dem Rat verklagt, der den Kl. in zwei Instanzen zur Bezahlung verurteilt und von ihm bessere Beweise für die mindere Qualität des Herings verlangt. Der Kl. appelliert daraufhin an das Tribunal und fordert Beweise vom Bekl. für die angeblich gute Qualität des Fisches und Berichtigung des Urteils. Das Tribunal lehnt die Annahme des Prozesses ohne Angabe von Gründen am 09.02.1748 ab. Daraufhin trägt der Kl. am 21.03. neue Gründe für seine Appellation vor, diese werden jedoch am 24.05.1748 wegen Unerheblichkeit zurückgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1747 2. Ratsgericht 1747 3. Tribunal 1748 4. Tribunal 1748
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 04.10.1747; vom Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 12.10.1747; Articuli probatoriales für die Zeugen Caspar Fröhlich, Hans Jürgen Hancke und Jürgen Matthias Lahtz
Beklagter: Carl von der Fehr aus Bergen in Norwegen (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. hat beim Bekl. im Jahre 1742 Hering bester Qualität bestellt. Von der Lieferung waren 13,5 Tonnen aber bereits bei ihrer Ankunft verdorben und mußten aus dem Verkehr gezogen werden. Der Kl. hat ein Qualitätszeugnis vom vereidigten Heringswracker Linow anfertigen lassen, den Bekl. zur Rücknahme aufgefordert und vom Gewett nach anderthalb Jahren die Erlaubnis erhalten, den Hering vergraben zu lassen. Kurz darauf wird er vom Bekl. wegen Bezahlung des Herings vor dem Rat verklagt, der den Kl. in zwei Instanzen zur Bezahlung verurteilt und von ihm bessere Beweise für die mindere Qualität des Herings verlangt. Der Kl. appelliert daraufhin an das Tribunal und fordert Beweise vom Bekl. für die angeblich gute Qualität des Fisches und Berichtigung des Urteils. Das Tribunal lehnt die Annahme des Prozesses ohne Angabe von Gründen am 09.02.1748 ab. Daraufhin trägt der Kl. am 21.03. neue Gründe für seine Appellation vor, diese werden jedoch am 24.05.1748 wegen Unerheblichkeit zurückgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1747 2. Ratsgericht 1747 3. Tribunal 1748 4. Tribunal 1748
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 04.10.1747; vom Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 12.10.1747; Articuli probatoriales für die Zeugen Caspar Fröhlich, Hans Jürgen Hancke und Jürgen Matthias Lahtz
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ