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Anweisung: Es wird hierdurch klargestellt, welche Korrespondenz der Behörden untereinander und mit Privatpersonen portofrei sein soll und auf dem Kouvert als Dienstsache zu bezeichnen ist. Hier handelt es sich um eine Zapf-Konzession für Johann Sommer zu Bischoffen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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