Anfrage des preußischen Gesandten wegen der coburgischen gesetzlichen Bestimmungen über dasjenige, was die Landesbewohner den eigenen Landestruppen unmittelbar, also neben den zu deren Unterhaltung erforderlichen allgemeinen Steuern und Abgaben bei Märschen, Einquartierung etc. zu leisten verpflichtet sind

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Staatsarchiv Coburg
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