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Hans Schuller von Stuttgart, wegen Mißhandlung seines Stiefvaters Michael Binder, den er wund geschlagen hatte, zunächst flüchtig gewesen, dann ins Gefängnis gekommen, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, etwaige Ansprüche an die Herrschaft Württemberg oder einen ihrer Untertanen nur bei dem zuständigen Gericht geltend zu machen und gegen dessen Entscheidung nur auf dem ordnungsgemäßen Weg Einspruch zu erheben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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