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Martin Waibel, B. und Plattner zu Stuttgart, einige Wochen daselbst gef., weil er am vergangenen Neujahrstag auf dem Bürgerhaus in ehrlicher Gesellschaft sich übermäßig betrunken, ehrbare Leute unsinnig geschmäht, an ihrer Ehre angegriffen und greulich geflucht hatte, jedoch auf seine, seiner hochschwangeren Ehefrau, seiner Freunde und Nachbarn Bitten der verwirkten Strafe entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, fortan alles überflüssige Trinken und Bechern abzustellen, sich dergleichen Handlungen zu enthalten, auch sich in seinem täglichen Leben und Wandel wohl, christlich und redlich und gegen jedermann verträglich zu halten, bescheiden zu sein, auch eine Geldstrafe von 100 fl, die Hälfte an seinen Landesherrn, die andere an den Armenkasten, sowie seine Atzung zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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