Landgraf Heinrich v. Hessen bekundet, dass er dem Grafen Philipp v. Solms eine Gülte von 6 Mark aus dem Hof zu Holzhausen, bei dem Haus zu Königsb...
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NACHWEIS
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 1 1131-1380
1341 November 18
Abschrift des 15. Jahrhunderts, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Sonntag nach Martinstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich v. Hessen bekundet, dass er dem Grafen Philipp v. Solms eine Gülte von 6 Mark aus dem Hof zu Holzhausen, bei dem Haus zu Königsberg, zu einem Burglehen verliehen habe. Außerdem habe er dem Grafen seine Schlösser geöffnet, ausgenommen gegen das Reich, Bischof, Ludwig v. Münster, Graf Otto v. Nassau, Graf Johann v. Ziegenhain und dessen Sohn. Graf Philipp v. Solms öffnet ihm dagegen seine Schlösser Hohensolms und Königsberg, ausgenommen gegen das Reich, Erzbischof Baldewin v. Trier, seinen Neffen v. Falkenstein, Konrad v. Trimberg, Hermann v. Lißberg und die Stadt Wetzlar, da diese miteinander in Bündnis stehen. Eventuelle Streitigkeiten zwischen ihnen oder ihren Untertanen sollen durch Ritter Lupel v. Göns und den Greben Hartmann v. Klettenberg geschlichtet werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Obmanns Volprecht v. Dernbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden Or. XIV/113d
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich v. Hessen bekundet, dass er dem Grafen Philipp v. Solms eine Gülte von 6 Mark aus dem Hof zu Holzhausen, bei dem Haus zu Königsberg, zu einem Burglehen verliehen habe. Außerdem habe er dem Grafen seine Schlösser geöffnet, ausgenommen gegen das Reich, Bischof, Ludwig v. Münster, Graf Otto v. Nassau, Graf Johann v. Ziegenhain und dessen Sohn. Graf Philipp v. Solms öffnet ihm dagegen seine Schlösser Hohensolms und Königsberg, ausgenommen gegen das Reich, Erzbischof Baldewin v. Trier, seinen Neffen v. Falkenstein, Konrad v. Trimberg, Hermann v. Lißberg und die Stadt Wetzlar, da diese miteinander in Bündnis stehen. Eventuelle Streitigkeiten zwischen ihnen oder ihren Untertanen sollen durch Ritter Lupel v. Göns und den Greben Hartmann v. Klettenberg geschlichtet werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Obmanns Volprecht v. Dernbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden Or. XIV/113d
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ