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Michel Hammer von Pfaltzgraffenwiler [Pfalzgrafenweiler, Kr. Freudenstadt], gef., weil er den Amtmann von Pfalzgrafenweiler gehinder hat, einen wegen Friedensbruch Gefangenen nach Dornstetten zu bringen, verpflichtet sich, noch einen Monat im Gefängnis zu bleiben, nach der Entlassung in keine öffentliche Zeche mehr zu gehen, keine Waffe, ausser einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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