Anna Schmid aus Lienzingen, zu Maulbronn gef., weil sie sich trotz obrigkeitlicher Warnung bei ihrem Schwager Georg Fillenbach aus Lienzingen aufgehalten und geweigert hatte, dessen Haus zu verlassen, sich auch von ihm hatte schwängern lassen, das Kind jämmerlich geboren und schließlich hatte zugrunde gehen lassen, deshalb zu Knittlingen vom Vaihinger Untervogt peinlich beklagt und dazu verurteilt, ohne fürstliche Begnadigung nur die Farben grau oder schwarz zu tragen, alle Hochzeiten, Tänze, Gesellschaften und "Vorsitze" zu meiden, mit G. Fillenbach keinen Umgang mehr zu pflegen und sich wohl zu verhalten, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel einzuhalten, und schwört U.