Hans Ungmach und sein Sohn Martin zu Winzeln (Wintzla), wegen Beteiligung am Bauernaufstand ihren Herren Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz zur Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitte von Wilhelm Werner Freiherrn von Zimmern, Herrn auf Wildenstein, von einer Strafe an Leib und Leben laut eines besonderen Sühnevertrages befreit, schwören U. und geloben, ihr Leben lang schlechte Gesellschaft zu meiden und sich an keinem Aufruhr zu beteiligen. H. und M. Ungmach waren gegen Pflicht und Eid ihrer Leibeigenschaft, letzterer auch, indem er eine zuvor geschworene U. brach, mit den aufrührerischen Bauern gegen Stadt und Schloß Sulz gezogen, hatten die Bauern zum Schloß geführt und ihnen Anweisungen zu dessen Belagerung erteilt, sich nach der Einnahme darin niedergelassen und nach Abzug der Bauern etliches an Hab und Geschirr vom Meierhof entwendet und fortgeführt.
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Hans Ungmach und sein Sohn Martin zu Winzeln (Wintzla), wegen Beteiligung am Bauernaufstand ihren Herren Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz zur Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitte von Wilhelm Werner Freiherrn von Zimmern, Herrn auf Wildenstein, von einer Strafe an Leib und Leben laut eines besonderen Sühnevertrages befreit, schwören U. und geloben, ihr Leben lang schlechte Gesellschaft zu meiden und sich an keinem Aufruhr zu beteiligen. H. und M. Ungmach waren gegen Pflicht und Eid ihrer Leibeigenschaft, letzterer auch, indem er eine zuvor geschworene U. brach, mit den aufrührerischen Bauern gegen Stadt und Schloß Sulz gezogen, hatten die Bauern zum Schloß geführt und ihnen Anweisungen zu dessen Belagerung erteilt, sich nach der Einnahme darin niedergelassen und nach Abzug der Bauern etliches an Hab und Geschirr vom Meierhof entwendet und fortgeführt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5303
A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.1 Sulz >> 10.1.3 Außeramtliche Orte
1526 Januar 17 (Antonius)
1 U
Urkunden
Siegler: 1) Matthäus Ruf, Pfleger des Kl. Alpirsbach 2) Konrad Scholl, B., beide zu Sulz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: vgl. U 5304 (ursprünglich Beilage zu dieser U.)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: vgl. U 5304 (ursprünglich Beilage zu dieser U.)
Vgl. U 5304 (ursprünglich Beilage zu dieser U.)
Hohengeroldseck, Walter von
Ruf, Matthäus
Scholl, Konrad
Ungmach, Hans
Ungmach, Martin
Alpirsbach FDS; Kloster
Sulz am Neckar RW
Wildenstein : Leibertingen SIG
Wintzla s. Winzeln
Winzeln : Fluorn-Winzeln RW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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- 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte (Gliederung)
- 10.1 Sulz (Gliederung)
- 10.1.3 Außeramtliche Orte (Gliederung)
Namensnennung 3.0 Deutschland