Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er dem Juden Etzing bewilligt hat, ab dem nächsten St. Martinstag für fünf Jahre zu Gau-Odernheim - das der Pfalzgraf als Pfandschaft innehat - seine Wohnung zu nehmen, damit etlichen Burgmannen ihre Reichslehen ausgerichtet werden können, die auf die Judensteuer zu Gau-Odernheim gelegt sind. Etzing mag einen Lehrmeister bei sich aufnehmen, doch soll die Gemeinschaft mitsamt Hausgesinde nicht mehr als zwei Hausgesäße umfassen. Kurfürst Friedrich weist seinen Amtmann sowie Bürgermeister und Rat zu Gau-Odernheim an, dass sie die Juden für den Zeitraum beschirmen und ihnen zu ihren Rechten wie anderen dortigen Bürgern (des Richs und unser burger) verhelfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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