Heinr. Heidemann, Bürger zu Corbach erklärt von Phil. v. Viermunde, Amtmann zu Medebach, als dem Ältesten v. Viermunde als rechtes Mannlehen empfangen zu haben: 1) die Wegelangen auf der Roide, enthaltend 7 Vertell; 2) 1 1/2 Morgen Land, bei dem Rennebusche bei Hermann Geylen lande und frei von Zehnten. Dort war der frühere Besitzer Heinr. Blossen. Es ist den v. Viermuinde als erledigtes Lehen anheim gefallen. 3) 2 1/2 Morgen Land, gelegen in der Elle hat einen Haken nach den Winterdornen, "nämlich die 2 1/2 Morgen die früher Dietr. Hennigs under hatte". 4) 1 Morgen bei dem hl. Hause zu Lengfeld, grenzend an den Weg und uf die Hundebeeden; früher war dort Heinr. Hentyns Lehnsmann. 5) 1 Morgen Lands "boven der konnings breden an dem Knipperwege". 6) noch 1 Morgen Lands an der Heerstraße bei den Weiden gelegen. Alles dies laut Lehnsbrief. Folgt Treuschwur. Siegelzeuge: an Stelle Heinr. Heidemanns der Richter (Gau- und Stadtrichter) zu Medebach, Joh. Knipschilld.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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