Melchior Mentzing aus Münsingen, wegen Wildfrevels im herzoglichen Forst gef., jedoch nach seinem Geständnis und auf sein Gnadengesuch hin mit der Auflage freigel., seinem Landesherrn einen Abtrag von 10 fl zu bezahlen, schwört U. und gelobt eidlich, den gen. Artikel zu befolgen, auch zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, noch anderen dabei zu helfen oder dazu zu raten. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder der Verheimlichung von Jagdvergehen und Wildschützen soll er der Herrschaft mit 20 fl verfallen sein. Er stellt seinen Bruder Balthasar Mentzing aus Bernloch als Bürgen, der sich verpflichtet, für die gen. Summen aufzukommen.
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Melchior Mentzing aus Münsingen, wegen Wildfrevels im herzoglichen Forst gef., jedoch nach seinem Geständnis und auf sein Gnadengesuch hin mit der Auflage freigel., seinem Landesherrn einen Abtrag von 10 fl zu bezahlen, schwört U. und gelobt eidlich, den gen. Artikel zu befolgen, auch zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, noch anderen dabei zu helfen oder dazu zu raten. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder der Verheimlichung von Jagdvergehen und Wildschützen soll er der Herrschaft mit 20 fl verfallen sein. Er stellt seinen Bruder Balthasar Mentzing aus Bernloch als Bürgen, der sich verpflichtet, für die gen. Summen aufzukommen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4256
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
1497 August 18 (Fr n. Mariä Himmelf.)
1 U
Urkunden
Siegler: 1) Hans Hafenberg 2) Gebhard Brastberger, beide B. zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Mentzing, Balthasar
Mentzing, Melchior
Bernloch : Hohenstein RT
Münsingen RT
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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