Lehenbuch der Dompropstei (Dompropst Paris Graf Lodron), angelegt 1616.
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Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten, BayHStA, Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten 234
StAM, Österr. Territorien 75/84
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten
Domkapitel Salzburg Amtsbücher und Akten >> 1. Güterverwaltung >> 1.06. Beutellehen der Dompropstei >> 1.06.1. Lehenbücher
1616 - 1619
Enthält: "Lehenbuch der Thumbprobstey zu Saltzburg, so durch den hochwürdigen in Gott und Wolgebornen herrn, herrn Pariden Grauen zu Lodron, herrn zu Castellnouo, und Castellan, Tumbprobsten und Ertzbriester des Ertzstiffts Saltzburg verliehen und angefangen worden Anno Domini 1616".
Das zunächst als Herrenfallprotokoll angelegte, dann aber auch die Mannfälle und Besitzwechsel verzeichnende Lehenbuch hält die beim Antritt des Propstes Paris von Lodron formell neu ausgegebenen Lehen der Dompropstei fest. Es ist geographisch gegliedert:
1. Salzburgische Lehengüter, fol. 0-25. Fol. 25v-37v leer.
2. Bayerische Lehengüter, fol. 38-69. Fol. 69v-84v leer.
3. Lungauische Lehengüter, fol. 85-126v. Fol. 127-136v leer.
4. Lehengüter im Ennstal und in Kärnten, fol. 137-143. Danach ca. 90 unbeschriebene Folien.
Ein Eintrag umfaßt neben dem Namen des Belehnten, der Beschreibung des Lehengutes und dem Datum der Neubelehnung auch die zu leistenden Abgaben ("Lehenraich") sowie das zu bezahlende Lehenbrief- und Siegelgeld.
Jedes Gut wird auf ein neues Blatt eingetragen. Ein Schreiber hat zunächst die Überschriften geschrieben und die Blätter numeriert. Die eigentlichen Einträge wurden später von verschiedenen Händen vorgenommen. Diese haben auch neben den Überschriften Verweise auf die Nennung des jeweiligen Gutes in den beiden vorhergehenden Lehenbüchern (Dompröpste Balthasar von Raunach, Anton Graf Lodron) hinzugefügt. Da die aus dem Lehenbuch Graf Lodrons genannte Foliierung parallel zu der Blattzählung des vorliegenden Bandes läuft, ist zu schließen, daß der Schreiber der Überschriften das Lehenbuch des letzten Propstes zum Vorbild nahm und daraus die Güter in ein neues Buch übertrug. Auch die zahlreichen leeren Seiten zwischen den einzelnen Belehnungen, die Nachträgen vorbehalten waren, erklären sich auf diese Weise. Da Paris von Lodron nur vier Jahre als Propst amtierte (1616-1620), sind allerdings nur wenige Aktualisierungen notwendig geworden. Vereinzelte Nachträge reichen bis 1619.
31 x 22 cm, 143 Bl., brauner Ledereinband.
Das zunächst als Herrenfallprotokoll angelegte, dann aber auch die Mannfälle und Besitzwechsel verzeichnende Lehenbuch hält die beim Antritt des Propstes Paris von Lodron formell neu ausgegebenen Lehen der Dompropstei fest. Es ist geographisch gegliedert:
1. Salzburgische Lehengüter, fol. 0-25. Fol. 25v-37v leer.
2. Bayerische Lehengüter, fol. 38-69. Fol. 69v-84v leer.
3. Lungauische Lehengüter, fol. 85-126v. Fol. 127-136v leer.
4. Lehengüter im Ennstal und in Kärnten, fol. 137-143. Danach ca. 90 unbeschriebene Folien.
Ein Eintrag umfaßt neben dem Namen des Belehnten, der Beschreibung des Lehengutes und dem Datum der Neubelehnung auch die zu leistenden Abgaben ("Lehenraich") sowie das zu bezahlende Lehenbrief- und Siegelgeld.
Jedes Gut wird auf ein neues Blatt eingetragen. Ein Schreiber hat zunächst die Überschriften geschrieben und die Blätter numeriert. Die eigentlichen Einträge wurden später von verschiedenen Händen vorgenommen. Diese haben auch neben den Überschriften Verweise auf die Nennung des jeweiligen Gutes in den beiden vorhergehenden Lehenbüchern (Dompröpste Balthasar von Raunach, Anton Graf Lodron) hinzugefügt. Da die aus dem Lehenbuch Graf Lodrons genannte Foliierung parallel zu der Blattzählung des vorliegenden Bandes läuft, ist zu schließen, daß der Schreiber der Überschriften das Lehenbuch des letzten Propstes zum Vorbild nahm und daraus die Güter in ein neues Buch übertrug. Auch die zahlreichen leeren Seiten zwischen den einzelnen Belehnungen, die Nachträgen vorbehalten waren, erklären sich auf diese Weise. Da Paris von Lodron nur vier Jahre als Propst amtierte (1616-1620), sind allerdings nur wenige Aktualisierungen notwendig geworden. Vereinzelte Nachträge reichen bis 1619.
31 x 22 cm, 143 Bl., brauner Ledereinband.
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:40 MESZ
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