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Hans Senger aus Plochingen, zu Stuttgart gef., weil er bei Nacht Leuten aus Esslingen ReifStangen abgehauen, dies geleugnet und bei der Urteilsfindung einen Meineid geschworen hatte, auch etlichen Leuten von Plochingen ReifStangen abgehauen hatte, jedoch statt des Rechts der Strafe mit der Auflage erlassen, der Herrschaft 32 fl als "Abtrag" zu entrichten, gelobt eidlich, dies einzuhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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