Streit um das Lehen Bodendorf, das der Appellant als zweiter Gatte der Anna von Morriamis (Moriames) beansprucht. Anna von Morriamis sei rechtmäßige Erbin des streitigen Lehens, da ihre Tochter Anna aus der Ehe mit Harpart (Herbert) Spies (gest. 1511) ohne Hinterlassung von Erben 1512 gestorben sei. Haus Bodendorf sei dem Harpart Spies in der Erbteilung mit seinem Bruder Heinrich Spies, dem Vater des Appellaten, 1506 zugefallen. Der Appellat beansprucht Haus Bodendorf, weil es sich seit über 80 Jahren im Besitz seiner Familie befände. Heinrich Spies von Büllesheim habe es auf seinen Sohn Johann und dieser auf seine Söhne Heinrich und Harpart Spies (von Büllesheim) vererbt. Die 1. Instanz urteilt 1532, daß Bodendorf samt Zubehör nach erzstiftischem Lehnsrecht Daem Spies (von Büllesheim) zusteht. Kurz nach dem Urteil wird Bodendorf von den kölnischen Lehnsleuten für den Prozeßsieger eingenommen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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