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Enderis Raminger aus Stuttgart, wegen heimlicher Entfernung außer Landes und Annahme französischer Kriegsdienste wider die landesherrlichen Mandate und Befehle harter Strafe verfallen, jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten der rechtlichen Strafe mit der Auflage entledigt, 8 Tage im Turm am Boden zu büßen, seine Atzung zu bezahlen, auch künftig ohne landesherrliche Erlaubnis keinem fremden Herrn mehr zu dienen und sich gehorsam und wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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