Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Ludwig von Schechingen und der Spitalpfleger zu Weinsberg wegen ihrer Gebrechen um 10 Eimer Weingült vor seinen Räten zum gütlichen Verhör erschienen sind. Das Spital klagt, dass es durch Ludwig aus seinen Rechten an der Weingült vom Zehnten in der Heilbronner Mark bei Böckingen (Beckingen) gedrängt werde, Ludwig fordert den Wein als Anteil des ihm zustehenden Zehnten. Mit Zustimmung beider Seiten haben die pfalzgräflichen Räte sie gütlich dahin vertragen, dass Ludwig dem Spital im nächsten Herbst und fortan jährlich die 10 Eimer Wein ausrichtet. Will er seine Forderungen nicht erlassen, soll ein Rechtsaustrag vor den zuständigen Gerichten erfolgen. Da ein Achtel des Zehnten von Pfalz zu Lehen rührt, will der Pfalzgraf ihm bei einem solchen Rechtsaustrag die Unterstützung (fürdernis) nicht verwehren. Das Spital verzichtet schließlich auf den versessenen Wein von zwei Jahren und entstandene Kosten, womit die Parteien geschlichtet sein sollen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Ludwig von Schechingen und der Spitalpfleger zu Weinsberg wegen ihrer Gebrechen um 10 Eimer Weingült vor seinen Räten zum gütlichen Verhör erschienen sind. Das Spital klagt, dass es durch Ludwig aus seinen Rechten an der Weingült vom Zehnten in der Heilbronner Mark bei Böckingen (Beckingen) gedrängt werde, Ludwig fordert den Wein als Anteil des ihm zustehenden Zehnten. Mit Zustimmung beider Seiten haben die pfalzgräflichen Räte sie gütlich dahin vertragen, dass Ludwig dem Spital im nächsten Herbst und fortan jährlich die 10 Eimer Wein ausrichtet. Will er seine Forderungen nicht erlassen, soll ein Rechtsaustrag vor den zuständigen Gerichten erfolgen. Da ein Achtel des Zehnten von Pfalz zu Lehen rührt, will der Pfalzgraf ihm bei einem solchen Rechtsaustrag die Unterstützung (fürdernis) nicht verwehren. Das Spital verzichtet schließlich auf den versessenen Wein von zwei Jahren und entstandene Kosten, womit die Parteien geschlichtet sein sollen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 252
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1499 April 27 (uff samßtag nach jubilate)
fol. 339v-340v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertragk zuschen Ludwigen von Schechingen und den spittal pflegern zu Winspergk".
Schechingen, Ludwig von; Sohn des Ernfried, erw. 1496
Böckingen : Heilbronn HN
Heilbronn HN
Weinsberg HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:18 MESZ
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