Katasteramt Rinteln (Bestand)
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NLA BU, H 65
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.2 Finanzen und Kataster
1724-1978
Bestandsgeschichte: Für die Veranlagung und Erhebung von direkten Steuern (darunter die Grundsteuer), die Landesvermessung, Bonitierung und die Führung des Steuerkatasters war in Kurhessen das Steuerkollegium in Kassel zuständig. Ihm unterstanden u. a. der Steuercommissar und der Landmesser (später Steuerinspektion) in Rinteln. 1870 wurde daraus das preußische Katasteramt Rinteln gebildet. Die sachliche Zuständigkeit der Katasterämter wurde im Laufe der Zeit erweitert im Sinne eines amtlichen Verzeichnisses entsprechend § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Im Jahr 1999 wurde mit der Eingliederung des Katasteramts Bückeburg die räumliche Zuständigkeit auf den Landkreis Schaumburg ausgedehnt und der Name in "Vermessungs- und Katasterbehörde Schaumburg - Katasteramt Rinteln" geändert. Die zum Bestand gehörigen Karten werden in der Kartenabteilung verwahrt (darunter Einschätzungskupons von 1872 ff.: S 1, A Nr. 12086 ff.).
Die im Abschnitt 10.01. enthaltenen Unterlagen wären bei Gelegenheit tiefer zu verzeichnen, da sie (eingebunden) einzelne namentlich bezeichnete Grundstücksrisse enthalten. Bei den im Abschnitt 10.01 und 10.02 verzeichneten Registern wurden die geschätzten Laufzeiten aus dem Abgabeverzeichnis übernommen.
Auf der Grundlage des Abgabeverzeichnisses wurden die Aktentitel 2008/2009 von der Archivbeschäftigten Birgit Thiele in die AIDA-Datenbank eingegeben, ergänzt um bislang unverzeichnete serielle Akten. Die vorhandene Gliederung wurde entsprechend angepasst. Der Bestand ist damit nach dem derzeitigen Stand fast vollständig verzeichnet. Unverzeichnet sind die Accessionen 30/98 und 6/99 (zusammen ca. 0,3 m).
Bückeburg, 15.10.2009
Dr. Stefan
Bestandsgeschichte: Brüdermann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die im Abschnitt 10.01. enthaltenen Unterlagen wären bei Gelegenheit tiefer zu verzeichnen, da sie (eingebunden) einzelne namentlich bezeichnete Grundstücksrisse enthalten. Bei den im Abschnitt 10.01 und 10.02 verzeichneten Registern wurden die geschätzten Laufzeiten aus dem Abgabeverzeichnis übernommen.
Auf der Grundlage des Abgabeverzeichnisses wurden die Aktentitel 2008/2009 von der Archivbeschäftigten Birgit Thiele in die AIDA-Datenbank eingegeben, ergänzt um bislang unverzeichnete serielle Akten. Die vorhandene Gliederung wurde entsprechend angepasst. Der Bestand ist damit nach dem derzeitigen Stand fast vollständig verzeichnet. Unverzeichnet sind die Accessionen 30/98 und 6/99 (zusammen ca. 0,3 m).
Bückeburg, 15.10.2009
Dr. Stefan
Bestandsgeschichte: Brüdermann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ