Mainz, 1576.07.11. (Richter Valentin Spieß). Die Meister Paul Hilman, Schneider, und Peter von Mülheim, Wollweber, beide als Vormünder der Kinder (Barbel und Anna) Even Jakobs, mainzischen Kanzleibotens, aus seiner Ehe mit Frau Adriane, vertragen sich mit Even Jakob wegen des Mutterteils der Kinder: Even Jakob hat das Haus uff der Rosen bei der Seuwedt für 90 fl. dem Maurer Seifried Groe verkauft und von der Kaufsumme 30 fl. erhalten; außerdem ist noch ein Kirschgarten uff dem Judensand vorhanden, an das Landgewehr stoßend, zwischen dem Acker des Wirts zum Roten Kopf und dem Kirschgarten Hans Krausen, für 30 fl. angeschlagen. Die ganze Nahrung beträgt somit 120 fl., wovon 60 fl. den Kindern als Mutterteil gebührt (45 fl. vom Haus, 15 fl. vom Garten). Sollte der Garten für mehr als 30 fl. veräußert werden, erhalten die Kinder 1/3 des Ueberschusses. Z.: Philipp von Ach, Krämer, Hans Bender, Goldschmied, und Stephan Sultz, Gärtner.

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