Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt Hans von Ingelheim (Inngelnheim) und seinen Erben für den oft erwiesenen Dienst das Schloss Winzingen zur Wohnung bis auf Widerruf. Er soll das Schloss in Hut und Acht haben, versorgen und mit Wächtern bestellen. Was er dort an Geschützen, Hausrat, in der Kapelle oder sonst vom Pfalzgrafen findet, soll er bestens verwahren, aber so, dass man es zum Gebrauch findet. Er soll die Seinen dazu anhalten, dass sie mit Feuer und Beleuchtung sorgsam umgehen. Er soll tun, was dem Schloss nützt und notwendig ist, und nichts verfallen lassen an Einbauten (Inbuwen), Ofen, Fenstern, Schlössern, Türen und dergleichen. Hans verspricht diese Bestimmungen einzuhalten und erhält dafür jährlich für die Burgaufsicht (burg hut), die am Tag der Urkundenausstellung beginnt, 20 Gulden, 20 Malter Korn, 12 Klafter Holz, 1 Fuder Wein, Heu und Öhmd (omat) von der Binzenwiese zu Mußbach (Muspach), wie das bisher nach Winzingen ging, die pfalzgräflichen Anteile und 1.000 Gebinde Stroh.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt Hans von Ingelheim (Inngelnheim) und seinen Erben für den oft erwiesenen Dienst das Schloss Winzingen zur Wohnung bis auf Widerruf. Er soll das Schloss in Hut und Acht haben, versorgen und mit Wächtern bestellen. Was er dort an Geschützen, Hausrat, in der Kapelle oder sonst vom Pfalzgrafen findet, soll er bestens verwahren, aber so, dass man es zum Gebrauch findet. Er soll die Seinen dazu anhalten, dass sie mit Feuer und Beleuchtung sorgsam umgehen. Er soll tun, was dem Schloss nützt und notwendig ist, und nichts verfallen lassen an Einbauten (Inbuwen), Ofen, Fenstern, Schlössern, Türen und dergleichen. Hans verspricht diese Bestimmungen einzuhalten und erhält dafür jährlich für die Burgaufsicht (burg hut), die am Tag der Urkundenausstellung beginnt, 20 Gulden, 20 Malter Korn, 12 Klafter Holz, 1 Fuder Wein, Heu und Öhmd (omat) von der Binzenwiese zu Mußbach (Muspach), wie das bisher nach Winzingen ging, die pfalzgräflichen Anteile und 1.000 Gebinde Stroh.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 118
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1502 Juni 10 (uff fritag nach sannd Medharts tag)
fol. 113r-113v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Mit dem Vermerk, dass Hans sein Revers gegeben hat. Die Erben des Hans von Ingelheim sind im Kopfregest durchgestrichen.
Ingelheim, Hans von; Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, ux. Margarethe von Handschuhsheim, -1517
Mußbach : Neustadt an der Weinstraße NW
Winzingen : Neustadt an der Weinstraße NW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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