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Auflassung des Lehnsbesitzes in Siebertshausen an Kloster Hersfeld durch Graf Albert von Wallenstein
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Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1250-1259
1254 Dezember 21
Beglaubigte Abschrift (Kassel 1751 August 31) des Archivars Reinhard Heinrich Jungmann, Papier.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1254, in die sancti Thome apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Albert von Wallenstein (Waldinstein) bekundet, daß er auf Drängen (ad instantiam) Abt Giselberts (G.) und des Konvents von Cappel wie auch auf Bitten (ad petitionem) der Ritter Hartmann (H.) von Sondheim (Suntheim) und Albert von Wernswig (Werniswig) alles, was letztere in Siebertshausen von ihm zu Lehnsrecht besaßen (omnia que a nobis in Sifrideshusin iure feodali possidere uidebantur), in die Hände des Abts und der Kirche von Hersfeld aufläßt unter der Bedingung, daß die genannten Güter dem Stift Cappel zu Eigentumsrecht übergeben werden (iure proprietatis libere conferantur).
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Original: Nr. 59. Weitere Abschrift: Kopiar K 270, 153v-154r.