Urkunde Nr. 211b - Weiterverkauf einer Rente (Willbrief)
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A-AUS, 221b
No. 6.b.
A-AUS Allgemeine Urkundensammlung
Allgemeine Urkundensammlung >> 1501-1600
1562 (o.T.)
Vor dem Offizialat des Hofes zu Münster überlässt Johann Sloesken, Vikar im Dom zu Münster, seinem leiblichen Sohn Hermann Sloesken einen Rentbrief über 2,5 Rheinische Gulden (derdehalven ... rinschen gulden), die ursprünglich Heinrich Wilmann (hinrick wylmenneken) und seine Ehefrau Catharina, Bürger zu Münster, von dem verst. Peter Buck (Bueck) und seiner Ehefrau Anna gekauft haben und die aus deren zwei Häusern an der Königsstraße (vp der konninck strate) an Peter und Paul (29.6.) geleistet werden sollen. Der ursprüngliche Rentbrief beginnt mit den Worten "Wy Johan Wesselynck Richter in der Stadt Munster" und wurde "Im Jaer unses herrn dusent vyffhundert veer und vertich In vigilia petri et pauli" (28.6.1544) ausgestellt. Johann wurde diese Rente am 22.7.1560 urkundlich übertragen (vgl. AUS Nr. 221a). Das Hofsiegel wird angekündigt.
Die Schrift löst sich teilweise vom Pergament ab.
Pergament-Urkunde; Siegel des Münsterschen Hofgerichts anhängend (oben ausgebrochen).
Archivale
Bürgen/Zeugen: Zeugen: Heinrich von Belen und Johannes Bispinck, Gerichtsdiener
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2024, 01:13 MEZ