Kläger: Maria Budier, Witwe des Jacques Budier, Lizentiat der Rechte Stephan Finck, RKG-Prokurator zu Speyer namens seiner Frau Anna Elisabeth, geb. Budier, Johann Heidtmann, Landschreiber des Stifts Speyer, namens seiner Frau Sophie, geb, Budier, Theodor Gleen, Sekretär des Domstifts zu Speyer, namens seiner Frau Constantia, geb. Budier, Michael Holleber, Weinhändler und Bpürger zu Hamburg, namens seiner Frau Ursula, geb. Budier, Beklagter: Jacques Martini, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, als Rechtsnachfolger des Johann Backs, Kaufmann zu Hamburg, später Gerhard de Herlin, dann Claude de Herlin als Kurator der Margrit de Herlin, geb. Martini, Nebenbeklagte: die Landesfürsten, Prozessvertreter: Lizentiat der Rechte Johann Eichrodt, Dr. Friedrich Plönnies, Dr. Johann Friedrich Stieber, Dr. Johann Georg Vergenius, Streitgegenstand: Fragen der Eidesleistung in einem Streit um die Einweisung in den Besitz von Ländereien und um die Abrechnung über gegenseitige Forderungen
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Kläger: Maria Budier, Witwe des Jacques Budier, Lizentiat der Rechte Stephan Finck, RKG-Prokurator zu Speyer namens seiner Frau Anna Elisabeth, geb. Budier, Johann Heidtmann, Landschreiber des Stifts Speyer, namens seiner Frau Sophie, geb, Budier, Theodor Gleen, Sekretär des Domstifts zu Speyer, namens seiner Frau Constantia, geb. Budier, Michael Holleber, Weinhändler und Bpürger zu Hamburg, namens seiner Frau Ursula, geb. Budier, Beklagter: Jacques Martini, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, als Rechtsnachfolger des Johann Backs, Kaufmann zu Hamburg, später Gerhard de Herlin, dann Claude de Herlin als Kurator der Margrit de Herlin, geb. Martini, Nebenbeklagte: die Landesfürsten, Prozessvertreter: Lizentiat der Rechte Johann Eichrodt, Dr. Friedrich Plönnies, Dr. Johann Friedrich Stieber, Dr. Johann Georg Vergenius, Streitgegenstand: Fragen der Eidesleistung in einem Streit um die Einweisung in den Besitz von Ländereien und um die Abrechnung über gegenseitige Forderungen
LASH, Abt. 390 Nr. 82
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar >> 1 Prozessakten
1671-1686
Enthält: Oberappellationsgericht zu Glückstadt 1671-1678, RKG 1679-1686; Obligation des Jacques Budier für Johann Backs unter Verpfändung eines Hofes im Kirchspiel Herzhorn (Q 5); Kontokorrent über Guthaben und Schulden des Jacques Budier und seiner Erben 1636-1677 (Q 9-10, Acta priora I Nr. 1, II Nr. 1-2, 10); Vereinbarung von 1651 zwischen Claus Baes und Hans Götkens zu Reichenreihe an der Spleth über Weiterverpachtung des Hofes 19.05.1679, (Beilage Nr. 11); Vertrag über Verpachtung von Ländereien 1652 durch Jacques Martini an Jacob Struve 19.05.1679 (Beilage Nr. 14); "Original Bestandbrief" über Pacht 1653 (Q 6); Schreiben des Johann Thomsen zu Mittelfeld als Bevollmächtigter des Jacques Martini über Bekanntmachung der Verpachtung von Ländereien sowie eine Ankündigung durch Abraham Tuchscherer, Pastor zu Herzhorn 1656 (Q 8); Vertrag über Verpachtung durch Maria Budier an Claus Klüver 19.05.1679 (Beilage Nr. 15); Vertrag von 1683 über die Verpachtung von Ländereien durch Gerhard de Herlin, Kaufmann zu Hamburg an Johann Jarre zu Herzhorn 21.06.1684 (Beilage Nr. 1); Quittungen, gerichtlich angeordnete Deponierung von Geldern bei Peter Boye, Landvogt zu Herhorn 1651-1656 (Q 35-36, 41-46); gutachterliche Äußerung des Peter Vette, Bauernvogt zu Sommerland und des Hartig Schulte zu Sommerland 1656 (Q 7); Aktenstücke aus dem Streit der Parteien vor einer eingesetzten Kommission 1651-1678, Quittung über Zahlung der Prozesskosten 1674 (Q 32), Notariatsinstrument 1678 (Acta priora I Nr. 12); Aufstellung des Jacques Martini über die Prozesskosten mit Jacques Budier, auch mit Heinrich Mumme zu Hamburg über das Vorzugsrecht 1650-1677 (Acta priora II, Nr. 1, 18, Beilage); Schreiben des Theodor Gleen 1676 mit Bitte um Fristverlängerung (Acta Priora II, Nr. 6, Beilage); Gutachten der Juristen-Fakultät Helmstedt, Spruch der Juristen-Fakultät Gießen 1656 (Q 30, 53)
Verzeichnung
siehe auch Abt. 390 Nr. 79 - 81
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:09 MEZ