Paulus Teschler, Bürgermeister, und Johann Kolleffel, Stadtammann, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Hans Lechler, Meister daselbst, beurkunden, dass sich heute Walburga Funkenhauser zu Bernhofen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Funkenhauser und Magdalena Haller, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit quittieren, ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entledigt hat. Also sprechen die Aussteller auch namens des Spitals und ihrer Amtsnachfolger genannte Walburga sowie die Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihnen, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei anderen Herren, in Städten, auf dem Land "vnd sonst allenthalben, wo sie wellen", anzunehmen, wobei sie von ihnen, die hiermit auch namens ihrer Nachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten, keine Behinderung zu gewärtigen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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