Paulus Teschler, Bürgermeister, und Johann Kolleffel, Stadtammann, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Hans Lechler, Meister daselbst, beurkunden, dass sich heute Walburga Funkenhauser zu Bernhofen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Funkenhauser und Magdalena Haller, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit quittieren, ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entledigt hat. Also sprechen die Aussteller auch namens des Spitals und ihrer Amtsnachfolger genannte Walburga sowie die Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihnen, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei anderen Herren, in Städten, auf dem Land "vnd sonst allenthalben, wo sie wellen", anzunehmen, wobei sie von ihnen, die hiermit auch namens ihrer Nachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten, keine Behinderung zu gewärtigen haben.
Vollständigen Titel anzeigen
Paulus Teschler, Bürgermeister, und Johann Kolleffel, Stadtammann, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Hans Lechler, Meister daselbst, beurkunden, dass sich heute Walburga Funkenhauser zu Bernhofen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Funkenhauser und Magdalena Haller, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit quittieren, ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entledigt hat. Also sprechen die Aussteller auch namens des Spitals und ihrer Amtsnachfolger genannte Walburga sowie die Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihnen, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei anderen Herren, in Städten, auf dem Land "vnd sonst allenthalben, wo sie wellen", anzunehmen, wobei sie von ihnen, die hiermit auch namens ihrer Nachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten, keine Behinderung zu gewärtigen haben.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3263
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1601 März 12
15,1 x 23,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Heiliggeistspital Ravensburg
Empfänger: Walburga Funkenhauser
Siegler: Heiliggeistspital Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Walburga Funkenhauser
Siegler: Heiliggeistspital Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Funkenhauser, Hans
Funkenhauser, Walburga
Haller, Magdalena
Kolleffel, Johann
Lechler, Hans
Teschler, Paulus
Bernhofen : Ravensburg RV
Ravensburg RV; Heiliggeistspital
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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