Henne v. Rolshausen (Rulshusen), So. des + Henn, bekundet, daß er nach der Entlassung aus der Gefangenschaft bei Philipp v. Falkenstein, Herrn v. Münzenberg, demselben und Philipp v. Falkenstein Urfehde geschworen hat und verspricht, auch gegen EB Werner v. Trier nichts zu unternehmen. Zugleich veranlaßt er Eberhard d. Ä. Schenk v. Schweinsberg, Gottfreied v. Hatzfeld, So. des + Gottfried, Wolf Döring sowie die Gebrüder Widerolt und Konrad Rau v. Holzhausen sich mit denen v. Falkenstein zu verbünden.
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Henne v. Rolshausen (Rulshusen), So. des + Henn, bekundet, daß er nach der Entlassung aus der Gefangenschaft bei Philipp v. Falkenstein, Herrn v. Münzenberg, demselben und Philipp v. Falkenstein Urfehde geschworen hat und verspricht, auch gegen EB Werner v. Trier nichts zu unternehmen. Zugleich veranlaßt er Eberhard d. Ä. Schenk v. Schweinsberg, Gottfreied v. Hatzfeld, So. des + Gottfried, Wolf Döring sowie die Gebrüder Widerolt und Konrad Rau v. Holzhausen sich mit denen v. Falkenstein zu verbünden.
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B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 2 1381-1410
1401 August 9
Ausf., Perg., verbl., von 6 anh. Sg. Nr. 5 leicht besch., Nr. 3 stärker besch., Nr. 2 und 6 in Fragmenten, Nr. 1 und 4 bis auf geringe Reste abgef.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1401, Laurentius Abend
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne v. Rolshausen, Sohn des verstorbenen Henne, bekundet,, dass er nach der Entlassung aus der Gefangenschaft zusammen mit seinen Brüdern Eberhard und Albrecht, genannt Holzappel v. Rolshausen dem Grafen Philipp und Philipp v. Falkenstein-Münzenberg Urfehde geschworen habe, verspricht, auch nicht gegen Erzbischof Werner v. Trier etwas zu unternehmen. Er veranlaßt zugleich Volprecht Schabe, Eckart v. Verdinhausen und Kraft v. Felsberg, sich mit den Falkensteinern zu verbünden
Vermerke (Urkunde): Siegler: A
Vermerke (Urkunde): Siegler: dessen 2 Brüder und seine letztgenannten Verbündeten
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Battenberg, Solmser Urkk. Bd. 1, Nr. 629, S. 216.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne v. Rolshausen, Sohn des verstorbenen Henne, bekundet,, dass er nach der Entlassung aus der Gefangenschaft zusammen mit seinen Brüdern Eberhard und Albrecht, genannt Holzappel v. Rolshausen dem Grafen Philipp und Philipp v. Falkenstein-Münzenberg Urfehde geschworen habe, verspricht, auch nicht gegen Erzbischof Werner v. Trier etwas zu unternehmen. Er veranlaßt zugleich Volprecht Schabe, Eckart v. Verdinhausen und Kraft v. Felsberg, sich mit den Falkensteinern zu verbünden
Vermerke (Urkunde): Siegler: A
Vermerke (Urkunde): Siegler: dessen 2 Brüder und seine letztgenannten Verbündeten
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Battenberg, Solmser Urkk. Bd. 1, Nr. 629, S. 216.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ