Wiedereinsetzung des Franz Dietrich Beissel in den im Dorf Eil (Eyll) im berg. Amt Porz gelegenen Erbhof Myllendonker oder Dycker bzw. Dyckenhof, den er im Mai 1675 seinem Bedienten Johann Jakob Cremer und dessen Ehefrau Maria Raitz verkauft hatte, durch den berg. Amtmann zu Porz. Cremer behauptete Unzuständigkeit des Amtmanns in dieser Sache, die vor das Hauptgericht Porz gehöre. Beissel appellierte an das RKG, weil durch den zu seinen Gunsten ergangenen Bescheid der Vorinstanz die Gültigkeit des Kaufvertrages anerkannt wurde. Franz Dietrich hatte die Kaufsumme zur Führung seines Brüsseler Prozesses wegen Alsdorf im Jahre 1674 (vgl. RKG 257 (B 467/2345) Bl. 46-48) benötigt. Nun warf er Cremer Betrügereien bei der Durchführung des Auftrages, den Hof zu verkaufen, und bei der Abfassung des Kaufbriefes vor (Kauf unter Wert, Verkleinerung der Morgenzahl, Vordatierung des Kaufbriefs zur Verschleierung des vorgängigen Verkaufs von Stückländereien aus dem Hof). 29. Okt. 1697 RKG-Ulteriores compulsoriales zur Heraugabe der Acta priora. Am 16. Juli 1700 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz. Im folgenden Streit um die Ausführung des Urteils, insbesondere hinsichtlich der Liquidation gegenseitiger Verbindlichkeiten).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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