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Anweisung: Die Anstände bei Dienstsendungen, wenn dieselben in Blechkapseln oder ähnlichen Verpackungen zum Versand kommen, sind behoben. Solche Sendungen werden portofrei spediert, nur müssen die Verpackungen mit einer Kontrasignatur versehen sein
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Darmstadt, 1843 Juli 6
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