Der württembergische und der rechbergische Amtmann zu Dettingen, die Vierleute und die ganze Gemeinde des Ortes, welche von Seite des Klosters Anhausen gestattet worden, in dessen Hochhölzern ihre Geißen weiden, treiben und führen zu dürfen, stellen wegen genauer Einhaltung der Forstordnung einen Revers aus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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