Kläger: Karsten Höpke als Bevollmächtigter der Erben des Wilken Eckhoff, Matthias von Duhn als Vormund des Klaus Lobeck, Johann Meyer als Bevollmächtigter der Erben des Markus Schulte sowie Johann Schloyer in Ritzebüttel (Beklagter).- Beklagter: Henning Bornemann, Bürger zu Hamburg, als Bevollmächtigter der Erben des Johann Grave in Ritzebüttel (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Prüfung der Echtheit einer Abrechnung über Kontributionslasten in Höhe von 1027 Reichstalern durch Schriftvergleich und Zeugenaussagen in einem Streit um die Bezahlung der Kosten der Einquartierung einer Kompagnie des Grafen Tilly in Ritzebüttel 1627-1628; Einrede des Klägers, dass zur Prüfung der Echtheit der Abrechnung nach Sachsenrecht der Eid gehöre und dass das zur Grundlage des Urteils gemachte Gutachten einer auswärtigen Juristen-Fakultät nicht die Vorschriften des vor dem Obergericht anhängigen Revisionsverfahrens in Betracht ziehe
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Kläger: Karsten Höpke als Bevollmächtigter der Erben des Wilken Eckhoff, Matthias von Duhn als Vormund des Klaus Lobeck, Johann Meyer als Bevollmächtigter der Erben des Markus Schulte sowie Johann Schloyer in Ritzebüttel (Beklagter).- Beklagter: Henning Bornemann, Bürger zu Hamburg, als Bevollmächtigter der Erben des Johann Grave in Ritzebüttel (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Prüfung der Echtheit einer Abrechnung über Kontributionslasten in Höhe von 1027 Reichstalern durch Schriftvergleich und Zeugenaussagen in einem Streit um die Bezahlung der Kosten der Einquartierung einer Kompagnie des Grafen Tilly in Ritzebüttel 1627-1628; Einrede des Klägers, dass zur Prüfung der Echtheit der Abrechnung nach Sachsenrecht der Eid gehöre und dass das zur Grundlage des Urteils gemachte Gutachten einer auswärtigen Juristen-Fakultät nicht die Vorschriften des vor dem Obergericht anhängigen Revisionsverfahrens in Betracht ziehe
211-2_E 4
E 396
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> E
1628,1683-1685
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Georg Döler. Beklagter: Dr. Georg Friedrich Müeg.- Instanzen: 1. (Amtsgericht Ritzebüttel 1645-1646). 2. Obergericht 1646-1682. 3. Reichskammergericht 1684-1685 (1683-1685).- Darin: Obligation von 1628 des Johann Grave, der zur Vermeidung von Zahlungen an die einquartierte Kompagnie aus Ritzebüttel geflohen, auf der Flucht aber durch den Leutnant Jürgen Sparr festgenommen worden war, zur Zahlung von 1300 Reichstalern an den Bischof von Halle und den Leutnant Jürgen Sparr nach seiner Freilassung aus der Haft; Vollmacht von 1628 des Johann Rotenburg, Johann Grave, Lavrenz Reimer, Klaus Schloyer, Johann Rump als Kurator der Witwe des Gerd Douwer und Johann von Spreckelsen im Namen sämtlicher Untertanen des Amtes Ritzebüttel für den Advokaten Joachim Lange, für Barthold Beckmann und Johann Kramer zu Verhandlungen und dem Abschluss eines Vergleiches mit dem Grafen Tilly in Buxtehude über Kontributionslasten der Einwohner des Amtes Ritzebüttel; Vertrag von 1628 zwischen den Bevollmächtigten der Einwohner des Amtes Ritzebüttel und Wilhelm Graf Lamboy de Dessener, Rittmeister der in Ritzebüttel einquartierten Kompagnie, über den friedlichen Abzug der Reiter und die Aufhebung des Arrestes des Barthold Beckmann bei Zahlung von 5400 Reichstalern; Obligation von 1628 der sechszehn "Landes-Bürgen" des Amtes Ritzebüttel zur Bezahlung der von den Bevollmächtigten ausgehandelten Kontribution; Abrechnung von 1628 des Barthold Beckmann über die Zahlungen an den Rittmeister Graf Lamboy; Zeugenaussagen der Schreibmeister Michael Konecke, Vincenz Kroon und Hermann Supprian über die Echtheit der Abrechnung der Barthold Beckmann.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11095 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:56 MEZ