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Verordnung: Es wird wiederholt: Ehe ein Pfarrer im Königreich Preußen Trauungen fremder Untertanen vornimmt, hat sich dieser genau nach den mit ausländischen Staaten, zum Beispiel mit Hessen, getroffenen Vereinbarungen zu richten
Verordnung: Es wird wiederholt: Ehe ein Pfarrer im Königreich Preußen Trauungen fremder Untertanen vornimmt, hat sich dieser genau nach den mit ausländischen Staaten, zum Beispiel mit Hessen, getroffenen Vereinbarungen zu richten
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.2 Beziehungen zu anderen Ländern und Territorien, Gesandtschaften
Darmstadt, 1839 Juli 26
Sachakte
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