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Reskript: Sämtliche Hoheits- und Justizbeamte und Patrimonialgerichte der Provinz Hessen werden angewiesen, auf das herumstreichende Gesindel mit ungültigen Westfälischen Präfektur-Pässen zu achten. Wer mit ungültigen Pässen oder mit Abweichungen von seiner Reiseroute angetroffen wird, ist mit einer Tracht Prügel zu bestrafen. Die Strafe ist in den Pass einzutragen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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