Der Kläger geht davon aus, daß die Herrschaften Büren (auch: Beuren), Ringelstein und Geist gemäß Familienverträgen an die nächsten männlichen Verwandten aus der Familie von Büren fallen müssen, während die Beklagten sie als testamentarisches Erbe von Inhabern für sich beanspruchen.
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AA 0627, 207 - B 261/1638
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1697-1698, 1808 (1593-1698)
Enthaeltvermerke: Kläger: Friedrich Markgraf von Brandenburg Beklagter: Jesuiten in Köln, Büren und Geist Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Friedrich Hoffmann 1697 - Subst.: Johann Ulrich von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Johann Philipp Niderer 1697, 1697, 1697 - Subst.: Lic. Johann Henrich Flender Prozeßart: Citationis ad videndum se immitti ex interdicto quorum bonorum et condemnari ad editionem documentorum haereditario-88 rum et haereditatum intus nominatarum cum fructibus, perceptis et percipiendis Instanzen: RKG 1697-1698, 1808 (1593-1698) Beweismittel: Angaben zur Familien- und Besitzgeschichte derer von Büren (in Q 1). Vergleich zwischen Joachim von Büren und Herman Gottschalk von Malsburg, 1607 (Q 2). Ehevertrag zwischen Joachim von Büren und Elisabeth von Loë, 1593 (Q 3). Ehevertrag zwischen Herman Gottschalk von der Malsburg und Elisabeth von Büren, 1610 (Q 4). Bürensches Abstammungsschema (Q 5). Beschreibung: 2 cm, 105 Bl., lose; Q 1-20, es fehlt Q 15. Lit.: Siegfried Rudigkeit, Moritz von Büren und die Übernahme der Herrschaft Büren durch die Jesuiten, Büren 1993 (Schriftenreihe "WIR an Alme und Afte" des Bürener Heimatvereins, H. 3)
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:19 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
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