Anweisung: Das Hessische Haus- und Staatsarchiv ist vor drei Jahren ist den Besitz der von Professor L[udwig] J. F[riedrich] Höpfner in den Jahren von 1781-1797 zusammengebrachten landgräflich-hessen-darmstädtischen Verordnungen gelangt. Von den insgesamt 46 Sammelmappen Höpfners sind im Laufe der Zeit vier Mappen verloren gegangen (Mappe I, II, IV und VII). Vielleicht sind diese Mappen irgendwo liegen geblieben. Es wird beim Auffinden um Rückgabe ans Staatsarchiv gebeten (betreffend die so genannte große Höpfner'sche Sammlung)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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