Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Rat Johann von Morschheim einerseits und Priorin und Konvent der Reuerinnen überm Hasenpfuhl zu Speyer andererseits Irrungen über 50 Gulden gehalten haben, die dem Kloster nach einem vom Pfalzgrafen zuvor aufgerichteten Vertrag zustünden. Nach Verhör beider Parteien entscheidet Kurfürst Philipp, dass Johann von Morschheim dem Kloster vor dem Rat zu Neustadt an der Weinstraße 2 Gulden Gülte verschreiben soll, die Kaspar, der pfalzgräflichen Hufschmied zu Heidelberg, ihm auf das Haus des Henne Gul (Henne Guls hawß) versichern soll. Dem Kloster soll eine mit dem Stadtsiegel versehene Urkunde gegeben werden, die Gülte kann mit 40 Gulden gelöst werden. Weiter sollen dem Kloster von ausstehenden 16 Gulden 10 Gulden bar gegeben werden, dem Johann von Morschheim 6 Gulden zufallen. Damit sollen die beiden Parteien auf weitere Forderungen verzichten und gänzlich vertragen sein.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Rat Johann von Morschheim einerseits und Priorin und Konvent der Reuerinnen überm Hasenpfuhl zu Speyer andererseits Irrungen über 50 Gulden gehalten haben, die dem Kloster nach einem vom Pfalzgrafen zuvor aufgerichteten Vertrag zustünden. Nach Verhör beider Parteien entscheidet Kurfürst Philipp, dass Johann von Morschheim dem Kloster vor dem Rat zu Neustadt an der Weinstraße 2 Gulden Gülte verschreiben soll, die Kaspar, der pfalzgräflichen Hufschmied zu Heidelberg, ihm auf das Haus des Henne Gul (Henne Guls hawß) versichern soll. Dem Kloster soll eine mit dem Stadtsiegel versehene Urkunde gegeben werden, die Gülte kann mit 40 Gulden gelöst werden. Weiter sollen dem Kloster von ausstehenden 16 Gulden 10 Gulden bar gegeben werden, dem Johann von Morschheim 6 Gulden zufallen. Damit sollen die beiden Parteien auf weitere Forderungen verzichten und gänzlich vertragen sein.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 311
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1501 Januar 13 (uff mitwoch nach Erhardi)
fol. 449v-450r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Entscheit zuschen Johann von Morßheym und den Rüwern uber Hasenpful zu Spyer".
Gul, Henne; Grundbesitzer zu Neustadt, erw. 1501
Kaspar; Hufschmied zu Heidelberg, erw. 1501
Neustadt an der Weinstraße NW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:15 MESZ
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