Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er dem Jost Messerschmidt von Bruchsal (Messerschmidt von Brusell), Pfarrer zu Hockenheim, und seinen Nachfolgern, jährlich 2 rheinische Gulden von den Gefällen zu Wersau an St. Martin [= 11.11.] durch den dortigen Keller ausrichten lassen will. Die 2 Gulden hatte einst sein Vetter, Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach (+), als dieser Wersau innegehabt hatte, verschrieben, damit ein Pfarrer zu Hockenheim durch einen Kaplan zu St. Wendel in Reilingen im Schloss Wersau eine wöchentliche Messe lese. Nun ist es mit einer von Bischof Ludwig von Speyer bestätigten Vereinbarung dazu gekommen, dass St. Wendel in Reilingen zu einer eigenen Pfarrei erhoben und von der Pfarrei zu Hockhenheim getrennt wurde. Der neue Pfarrer zu Reilingen, Jorg Glatz, und seine Nachkommen sollen fortan die Messe zu Wersau versehen, so wie es bisher der Kaplan oder der Pfarrer zu Hockenheim getan hat. Der Pfalzgraf verspricht, seinen Keller zu Wersau zu ermahnen, dass die 2 Gulden fortan an den Pfarrer zu Hockenheim ausgerichtet werden.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er dem Jost Messerschmidt von Bruchsal (Messerschmidt von Brusell), Pfarrer zu Hockenheim, und seinen Nachfolgern, jährlich 2 rheinische Gulden von den Gefällen zu Wersau an St. Martin [= 11.11.] durch den dortigen Keller ausrichten lassen will. Die 2 Gulden hatte einst sein Vetter, Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach (+), als dieser Wersau innegehabt hatte, verschrieben, damit ein Pfarrer zu Hockenheim durch einen Kaplan zu St. Wendel in Reilingen im Schloss Wersau eine wöchentliche Messe lese. Nun ist es mit einer von Bischof Ludwig von Speyer bestätigten Vereinbarung dazu gekommen, dass St. Wendel in Reilingen zu einer eigenen Pfarrei erhoben und von der Pfarrei zu Hockhenheim getrennt wurde. Der neue Pfarrer zu Reilingen, Jorg Glatz, und seine Nachkommen sollen fortan die Messe zu Wersau versehen, so wie es bisher der Kaplan oder der Pfarrer zu Hockenheim getan hat. Der Pfalzgraf verspricht, seinen Keller zu Wersau zu ermahnen, dass die 2 Gulden fortan an den Pfarrer zu Hockenheim ausgerichtet werden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 340
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1498 März 6 (uff dinstag nach Invocavit)
fol. 404v-405r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Glatz, Jörg; Pfarrer zu Reilingen, erw. 1498
Messerschmidt zu Brusoll, Jost; Pfarrer zu Hockenheim, erw. 1498
Hockenheim HD
Reilingen HD
Wersau, abgeg. Burg bei Reilingen HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:04 MESZ
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