Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat verleiht Hans Schlachter von Stockenweiler und Ehefrau Katharina Veserin auf Lebenszeit Hof und Gut zu Stockenweiler, "so sechzehen winterfueren", als rechtes Leib- und Schupflehen. Früher hatte das Gut Hans Brutscher von Sunthofen (=Sonthofen) inne. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen-, Buchen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung des Bannwarts. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Sie bezahlen zu Martini einen Ehrschatz von 50 Talern Reichswährung, gerechnet zu 18 Batzen. Jährlich entrichten sie als Leib- und Lehengült zu Martini 20 fl Reichswährung. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es wird dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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