Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat verleiht Hans Schlachter von Stockenweiler und Ehefrau Katharina Veserin auf Lebenszeit Hof und Gut zu Stockenweiler, "so sechzehen winterfueren", als rechtes Leib- und Schupflehen. Früher hatte das Gut Hans Brutscher von Sunthofen (=Sonthofen) inne. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen-, Buchen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung des Bannwarts. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Sie bezahlen zu Martini einen Ehrschatz von 50 Talern Reichswährung, gerechnet zu 18 Batzen. Jährlich entrichten sie als Leib- und Lehengült zu Martini 20 fl Reichswährung. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es wird dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.
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Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat verleiht Hans Schlachter von Stockenweiler und Ehefrau Katharina Veserin auf Lebenszeit Hof und Gut zu Stockenweiler, "so sechzehen winterfueren", als rechtes Leib- und Schupflehen. Früher hatte das Gut Hans Brutscher von Sunthofen (=Sonthofen) inne. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen-, Buchen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung des Bannwarts. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Sie bezahlen zu Martini einen Ehrschatz von 50 Talern Reichswährung, gerechnet zu 18 Batzen. Jährlich entrichten sie als Leib- und Lehengült zu Martini 20 fl Reichswährung. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es wird dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1915
fasc. 122 n. 07
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1604 Januar 4 (uff den vierten monatstag Januarii)
20,5 x 49,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat
Empfänger: Hans Schlachter von Stockenweiler und Ehefrau Katharina Veserin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat
Empfänger: Hans Schlachter von Stockenweiler und Ehefrau Katharina Veserin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Brutscher, Hans
Herrliberg, Balthasar von
Schlachter, Hans
Schlachter, Katharina
Veser, Katharina
Sonthofen : Herlazhofen, Leutkirch im Allgäu RV; Einwohner
Stockenweiler : Hergensweiler LI
Stockenweiler : Hergensweiler LI; Einwohner
Sunthofen = Sonthofen : Herlatzhofen, Leutkirch im Allgäu RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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